Erklärung zur Barrierefreiheit
Die BGW und die VBG als öffentliche Stellen im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind bemüht, ihre Webseiten und mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Dies geschieht im Einklang mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Diese Erklärung gilt für die Webseite www.previer.de. Sie wurde am 08.06.2026 erstellt und zuletzt am 31.07.2025 aktualisiert.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Internetseite ist mit der BITV 2.0 weitestgehend vereinbar. Die Ausnahmen von der Vereinbarkeit mit der BITV 2.0 sind unten aufgeführt. Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einem im August 2021 durchgeführten BITV-Test durch die BGW für die Website www.bgw-online.de. Die Internetseite www.previer.de beruht unter anderem in Bezug auf Design und Funktionalitäten auf der gleichen Grundlage wie www.bgw-online.de und ist lediglich ein anderer Mandant im Content Management System von www.bgw-online.de.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Mobile Navigation
Die mobile Navigation hat derzeit noch Auffälligkeiten im Bereich der Tastaturbedienbarkeit sowie einer schlüssigen Reihenfolge.
Dynamische Änderungen
Derzeit kommt es noch zu Einschränkungen bei der Wahrnehmung dynamischer Änderungen durch assistive Technologien. Dies kann bspw. das Blättern in Slidern sein.
Inhalte in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache
Die laut BITV 2.0 vorgeschriebenen Inhalte in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache sind nicht vollständig vorhanden. Sie werden derzeit erstellt.
Barriere melden! Feedback zur Barrierefreiheit
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.previer.de aufgefallen? Dann können Sie sich gern bei uns melden:
Sie können Ihre Meldung und Links zu Seiten mit einem Mangel über das allgemeine Kontaktformular der PREVIER-Website an uns schicken.
Allgemeine Kontaktmöglichkeiten
Für Grundsätzliches und allgemeine Fragen
BGW Hauptverwaltung, Pappelallee 33/35/37, 22089 Hamburg
Sie erreichen uns telefonisch:
Montag bis Donnerstag: 7.30 bis 16 Uhr
Freitag: 7.30 bis 14.30 Uhr
Telefax: +49 40 20207-2495
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Schlichtungsverfahren
Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen wie der BGW zu lösen.
Man kann die Schlichtungsstelle einschalten, wenn man mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden ist. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Ein Rechtsbeistand ist hierfür nicht erforderlich.
Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle sind alle Informationen zum Schlichtungsverfahren zu finden. Dort ist nachzulesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie man den Antrag auf Schlichtung stellt. Der Antrag kann auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache gestellt werden.
Kontakt zur Schlichtungsstelle
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
+49 30 18527-2805 info@schlichtungsstelle-bgg.de
Montag - Freitag: 9 - 15 Uhr
Besuchsadresse: Taubenstraße 4-6 | 10117 Berlin
Postadresse: Mauerstraße 53 | 10117 Berlin
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de
Gebärdentelefon (ISDN-Bildtelefon): +49 30 188080805
Fax: +49 30 18527-2901